OFFENLEGUNGS-VERORDNUNG

Die DIGAM Group GmbH ist Finanzberater im Sinne der Verordnung (EU) 2019/2088 vom 27.11.2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Offenlegungs-VO) und unterliegt somit gewissen Offenlegungspflichten.

Die Offenlegungs-VO sowie die Verordnung (EU) 2020/852 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 (“Taxonomie-VO”) sind ein erster Schritt in Richtung eines nachhaltigen Kapitalmarktes. Dieses Ziel soll unter anderem durch folgende Maßnahmen erreicht werden:

  • Lenken der Kapitalflüsse in nachhaltige Investitionen
  • Managen von finanziellen Risiken, welche aus Klimawandel, Umweltzerstörung und sozialen Angelegenheiten stammen
  • Förderung von Transparenz und Langfristigkeit in finanziellen und ökonomischen Aktivitäten

Der ursprünglich aus der Land- und Forstwirtschaft stammende Begriff bezieht sich jedoch auf die umsichtige Verwendung und Nachforstung der vorhandenen Ressourcen. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird mit dem Wort „Nachhaltigkeit“ ein umsichtiges Verhalten in Bezug auf die Auswirkungen auf Umwelt und Mitmenschen verbunden. Unter dem weiten Überbegriff “Nachhaltigkeit” werden insbesondere die Faktoren “Umwelt”, “Soziales” oder “Unternehmensführung” – Englisch: Environment, Social and Governance (kurz „ESG“) – verstanden. Diese bilden etwa die Grundlage für den Aktionsplan: Finanzierung eines nachhaltigen Wachstums der EU-Kommission, welcher zum Ziel hat, eine emissionsarme, ressourcenschonendere Kreislaufwirtschaft zu etablieren und so langfristig die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft sicherzustellen.

Die DIGAM Group GmbH lässt Überlegungen zu Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Anlage- und Unternehmensstrategie wie folgt einfließen:

  • “Nachhaltigkeitsrisiken” bezeichnen Ereignisse oder Bedingungen in Bezug auf Nachhaltigkeitsfaktoren (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potentiell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert von Vermögenswerten bzw. auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Reputation eines Unternehmens haben könnten. Aktuell bilden die Klimarisiken die größte Gruppe innerhalb der Nachhaltigkeitsrisiken – diese haben im Rahmen des Greendeals der EU und dementsprechend teilweise massive Auswirkungen auf die Finanzdienstleistungsbranche und deren Kunden. So kann durch Umwelteinflüsse eine eingehende Investition oder Sachwert Schaden erleiden (durch z.B. Klimakatastrophen wie Murenabgänge, Waldbrände, o.ä.). Auch durch Verbote wie zum Beispiel Abholzung, Verbrennungsmotoren, etc. kann es zu erheblichen Schaden kommen.
  • Die Identifizierung der Nachhaltigkeitsrisiken erfolgt bei Finanzprodukten im Sinne der Offenlegungs-VO durch den Produkthersteller (Finanzmarktteilnehmer). Bei der Auswahl von nachhaltigen Finanzprodukten überprüft die DIGAM die vom Produkthersteller zur Verfügung gestellten Informationen über das jeweilige Produkt auf Plausibilität und achtet auch darauf, ob der Anbieter Nachhaltigkeitskriterien angemessen berücksichtigt.
  • In der Anlageberatung greift die DIGAM auf die Informationen des Produktherstellers oder dritte Quellen zurück. Diese dritten Quellen können zum Beispiel Indexprovider sein. Diese Informationen geben wir sofern vom Kunden gewünscht an diese weiter. Sofern vom Kunden gewünscht wird auch in der Beratung auf entsprechende Veranlagungswünsche Rücksicht genommen. Dies ist doch nicht immer bei allen angebotenen Produkten möglich.
  • Die DIGAM hält fest, dass es sich bei der Bewertung der Nachhaltigkeitsrisiken jeweils um eine Momentaufnahme handelt, die über keine Aussagekraft für die Zukunft verfügt. Sektoren, die zum Zeitpunkt des Abschlusses einer Vermittlung als nachhaltig eingestuft werden, können in Zukunft diese Einstufung durch neue Erkenntnisse verlieren
  • Die DIGAM hält fest, dass Veranlagungen nach ESG-Kriterien keine Auswirkung auf seine Vergütungspolitik haben.
  • Die DIGAM versucht durch Ihren Digitalisierungs-Approach ressourcenschonend zu wirtschaften. So versuchen wir durch entsprechendes Equipment und elektronische Kundenkommunikation so wenig wie möglich an Papier zu verbrauchen, Sachwerte wie Hardware lassen wir vorrangig reparieren und verwenden sofern dies möglich ist öffentliche Verkehrsmittel.